Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung des Fachinformatikers Systemintegration besteht aus zwei Bestandteilen, welche sich wiederum untergliedern lassen. Zum einem aus dem schriftlichen Teil in der Berufsschule und zum anderen aus dem praktischen Teil im jeweiligen Betrieb.

Hier die beiden Prüfungsteile im Überblick:

Teil A - Praktische Prüfung

In der praktischen Prüfung führt man eine betriebliche Projektarbeit durch und dokumentiert sie. Diese Projektdokumentation gibt man bei der zuständigen IHK ab, die diese bewertet. Anschließend folgt die Präsentation vor dem Prüfungsausschuss und ein anschließendes Fachgespräch. Die Prüfungskommission/Prüfungsausschuss setzt sich aus mindestens drei ehrenamtlich tätigen Mitgliedern zusammen: Vertreter der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und der Lehrer.

Damit man zur Abschlussprüfung zugelassen wird, muss zu erst ein entsprechendes Anmeldeformular von der IHK ausgefüllt und zurück geschickt werden. Grundsätzlich bekommt dieses Formular der Ausbilder des Ausbildungsbetriebes. Dieses Formular muss vom Ausbildenden und Auszubildenden unterschrieben werden. Es soll schon vorgekommen sein, dass der Ausbildende/Ausbilder dieses Formular vergessen und nicht ausgefüllt hat, der Leidtragende war schließlich der Auszubildende. Denn ohne die Anmeldung, wird man nicht zur Abschlussprüfung zugelassen. Erkundigt euch also, falls ihr zu Beginn des Prüfungszyklus noch nichts von der IHK gehört habt.

Nach dem IHK-Anmeldeformular muss nun der Prüfling/Auszubildende seinen Projektantrag ausfüllen und bei der zuständigen IHK abgeben. Wird dieser genehmigt kann man mit der Projektdurchführung und der Projektdokumentation beginnen. Diese Projektdokumentation muss nach Fertigstellung wieder an die IHK geschickt werden, wo sie bewertet wird. Das durchgeführte Projekt im Betrieb selbst, bekommt keine Benotung.

Parallel zur Projektdurchführung erhält man von der IHK eine Einladung zur schriftlichen Prüfung.

Nach der schriftlichen Prüfung und der Abgabe der Projektdokumentation, folgt die Abschlusspräsentation und das anschließende Fachgespräch.

Teil B - Schriftliche Prüfung

Der Prüfungsteil B setzt sich aus den drei Teilen: Ganzheitliche Aufgabe 1, Ganzheitliche Aufgabe 2 sowie Wirtschafts- und Sozialkunde zusammen. Diese drei Bereiche werden meist in zwei oder drei Tagen in der Berufsschule schriftlich abgefragt. Prüfungen können auch in weiteren Fächern, z.B. Deutsch, stattfinden. Diese zählen aber dann nicht in die Abschlussprüfung, sondern in die Abschlussnote.

Bestehen der Abschlussprüfung

Bestanden ist die Abschlussprüfung wenn man in Teil A 50 oder mehr Punkte erreicht hat zusätzlich auch in Teil B 50 Punkte oder mehr hat und weiter noch in keine Einzelleistung (Projektbericht, Präsentation/Fachgespräch, GH1, GH2, Wirtschafts- u. Sozialkunde) unter 30 Punkten liegt.

Alle diese drei Kriterien müssen erfüllt sein, um die Abschlussprüfung zu bestehen. Es reicht also nicht in beiden Prüfungsteilen A und B jeweils 50 Punkte zu haben, während man im Prüfungsteil B in Wirtschafts- und Sozialkunde nur 10 Punkte erreicht hat.

Dies wäre die normale Abschlussprüfung, in Einzelfällen kann es auch noch zu einer mündlichen Ergänzungsprüfung kommen.