Zwischenprüfung

Um an der späteren Abschlussprüfung zugelassen zu werden, muss der Auszubildende an der Zwischenprüfung teilnehmen (§48 BBiG). Für Umschüler besteht keine Pflicht zur Teilnahme an der Zwischenprüfung.

Oft findet mehr als eine Zwischenprüfung im Jahr statt. Die IHK Stuttgart z.B. nimmt jährlich zweimal Zwischenprüfungen in kaufmännischen und technischen Ausbildungsberufen ab. Während im Zeitraum von Februar bis April die Frühjahrsprüfung stattfindet, liegt der zweite Zwischenprüfungstermin, die Herbstprüfung, in den Monaten September/Oktober. Dabei greifen bei der IHK Stuttgart folgende Regelungen für den Termin:

Zur Zwischenprüfung im Frühjahr werden aufgefordert

  1. Auszubildende, deren Ausbildung zwischen dem 1. Oktober und 30. April begonnen hat;
  2. Auszubildende, deren Ausbildung vor dem 1. Oktober begonnen hat, die aber bisher an keiner Zwischenprüfung teilgenommen haben.

Zur Zwischenprüfung im Herbst werden aufgefordert:

  1. Auszubildende mit einer zweijährigen Regel-Ausbildungszeit, deren Ausbildung zwischen dem 1. Mai und 30. September begonnen hat;
  2. Auszubildende, deren Ausbildung vor dem 1. Mai begonnen hat, die aber bisher an keiner Zwischenprüfung teilgenommen haben.

Ich habe die Zwischenprüfung verpasst was nun?

Bis Abends in die Nacht gelernt oder gefeiert und anschließend Morgens zu spät aufgewacht? Prinzipiell macht das ja nichts, wird aber gerade die Zwischenprüfung geschrieben, bzw. ist diese schon abgeschlossen hat man ein Problem. "Das passiert mir nicht", wird sich jetzt jeder sagen, dabei geht das schneller als man denkt.

Doch was macht man nun, wenn man die Zwischenprüfung verpennt hat? Eine Möglichkeit wäre der Gang zum Arzt, der einem ein Attest ausschreiben soll. Doch das kann auch schief gehen, ich persönlich würde das auf jeden Fall nicht empfehlen.

Viel Besser ist es, sich sofort bei der zuständigen IHK zu melden. Ehrlichkeit währt meist am längsten. Im Normalfall darf man dann die Zwischenprüfung am nächsten Prüfungstermin nachholen, sprich in circa einem halben Jahr. D.h. verpasst man die Frühlingszwischenprüfung im März, darf man an der Herbstzwischenprüfung im September teilnehmen.

Weitere Informationen kann aber nur die zuständige IHK geben.